Konzeption

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Rechtliche Rahmenbedingungen

 

 [1] - im Bereich „Frühe Hilfen“ flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der  zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufbauen und weiterentwickeln:

- Gegenseitige Information über Angebote und Aufgaben

- Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung

- Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz

 

 [2] - Einbezug von Einrichtungen aus Primärprävention und Kinderschutz

 

 [3] - Organisation der verbindlichen Zusammenarbeit als Netzwerk im Kinderschutz durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Basis gemeinsamer Vereinbarungen und unter Nutzung vorhandener Strukturen

 

 [4] - Das Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen  gestärkt werden.

 

Frühe Hilfen im Land Brandenburg

Landesprogramm „Die Brandenburger Entscheidung – Familien und Kinder haben Vorrang!“ (2005)

Zahlreiche Initiativen zu Frühen Hilfen (Maßnahmenpaket)

 

Begriffsbestimmung "Frühe Hilfen"

organisierte Aktivitäten, um Fälle von Kindeswohlgefährdung durch Erkennen und Intervenieren zu begegnen

Unterstützungsangebote für Familien im Sinne von Prävention, die darauf abzielen, dem Entstehen von Kindeswohlgefährdung vorzubeugen

 

„Frühe Hilfen“ bündeln lokale und regionale Unterstützungssysteme mit interdisziplinären koordinierten Hilfeangeboten für Familien und Kinder und deren Bezugssysteme ab Beginn der Schwangerschaft mit einem Schwerpunkt für die Altersgruppe der Null- bis Drei-Jährigen.

 

Bedeutung der frühen Hilfe

 

Ziele des Netzwerkes

Das Netzwerk „Frühe Hilfen“ im Landkreis OSL ist auf der Grundlage der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ tätig.

  1. Im Netzwerk „Frühe Hilfen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz“ haben sich die Kooperationspartner über einen einheitlichen Definitionsbegriff der „Frühen Hilfen“ verständigt.
  2. Bestehende Hilfen und Angebote sind ermittelt, ergänzt, vernetzt und im Landkreis bekannt gemacht.
  3. Die strukturelle Angebotsgestaltung und -entwicklung sind geklärt. Bestehende Bedarfe sind ermittelt. Neue Kooperationen wurden unter den Akteuren geschlossen. Angebote/Fortbildung sind entwickelt worden.
  4. Gemäß § 3 KKG sind die bereits vorhandene bzw. zu entwickelnden Verfahren im Kinderschutz der einzelnen Netzwerkpartner aufeinander abgestimmt, dass heißt jeder Partner hat sein Verfahren zur Kenntnis gegeben und ggf. die Schnittstellen mit den betreffenden Partner abgestimmt und konkrete Vereinbarungen getroffen.
  5. Es ist ein verlässliches Unterstützungsnetz für Familien entstanden.

 

Augaben des Netzwerks
  1. Das Kernteam des Netzwerkes verständigt sich über die Definition von Frühen Hilfen im Landkreis OSL.
  2. Es soll auf der kommunalen Ebene eine Debatte über die Ziele des Netzwerkes Frühe Hilfen im Landkreis OSL geführt werden.
  3. Bestehende Netzwerkstrukturen werden gezielter gebündelt und aufgaben- bzw. fallbezogen weiterentwickelt.
  4. Die Akteure im Feld Frühe Hilfen lernen sich untereinander kennen.
  5. Das Kernteam entwickelt vorhandene Strukturen weiter, damit sich die Netzwerkpartner gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum informieren können und es regt strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und Entwicklung an.
  6. Die Verfahren zum Kinderschutz sind mit den Kooperationspartnern des Netzwerkes abzustimmen, mit dem Ziel: „Die Kindeswohlgefährdung kann von den Akteuren des Netzwerkes Frühe Hilfen früh erkannt werden.“
  7. In der jährlichen Netzwerkkonferenz finden Fortbildungen zum Themenfeld „Frühe Hilfen“ statt.

 

Gremien des Netzwerks

Gremien des Netzwerks

 

Aufgaben und Rolle des Koordinators

 

Das Kernteam

 

Netzwerkkonferenz

 

Das Kompetenzteam

 

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